Empfehlungen der SLRG
Grundausbildung
Für Aufsichtspersonen im, am und auf dem Wasser gibt die SLRG Empfehlungen betreffend der benötigten Wassersicherheitsausbildung ab. Die maximale Gruppengrösse pro Aufsichtsperson hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.
Die Empfehlungen der SLRG für aufsichtspflichtige Personen dienen der Risikoreduktion sowie der Prävention von Ertrinkungsunfällen. Unsere Empfehlungen haben keinen direkt rechtlich bindenden Charakter. Nach einem Unfall können die Empfehlungen der SLRG jedoch im Rahmen der Untersuchung des Unfallherganges Berücksichtigung finden.
Welches Modul für wen?
Grundsätzlich ist/sind es jeweils die übergeordnete/n Institution/en, die die Vorgaben zu Sicherheitsvorkehrungen und benötigter Ausbildung im Rahmen von Aktivitäten am, im und auf dem Wasser vorgibt. Erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Institution über mögliche Vorgaben für Aktivitäten mit Gruppen am Wasser.
Die angegebene Gruppengrösse ist die maximale Gruppengrösse pro Aufsichtsperson unter optimalsten Bedingungen! Je nach Einflussfaktoren der Rahmenbedingungen einer Betreuungssituation muss die Gruppengrösse nach unten angepasst werden.
Folgende Beispielfaktoren reduzieren die Empfehlungen der maximalen Gruppengrösse pro Aufsichtsperson (Liste ist nicht abschliessend):
Verhältnisse
- viel Betrieb in der Badelokalität
- schlechte Sicht (trübes Wasser)
- Wind
Gelände
- tiefes Wasser (die Teilnehmer können im Wasser nicht mehr stehen)
- fehlende Information über die sicherheitsrelevanten Einrichtungen des Badeortes
- generell unbekannte / neue Badelokalität
Person
- nicht der Situation angepasste Wasserkompetenzen der Teilnehmenden
- nicht angepasste Wassersicherheitskompetenzen der verantwortlichen Person
- fehlende Disziplin der Teilnehmenden
- generelle Unsicherheiten der verantwortlichen Person im Umgang mit Wasser
Empfehlungen des Erziehungsrates für Lehrer im Kanton St. Gallen
Unter dem folgenden Link befinden sich die Weisungen des Erziehungsrats des Kantons St. Gallen zum Schwimmunterricht und für Badeanlässe auf der Volksschulstufe gemäss Schulblatt Nr. 6 / 2011 vom 19. Mai 2011.
Wiederholungskurse
Ist Ihre Ausbildung noch gültig? Aktualisieren Sie Ihr Fachwissen und halten Sie Ihre SLRG Ausbildungen durch den Besuch eines Wiederholungskurses auf dem neusten Stand – bleiben Sie Rettungsschwimmer!
Die SLRG empfiehlt den Rettungsschwimmern ihre Ausbildungen regelmässig durch den Besuch eines Wiederholungskurses (WK) auf dem aktuellsten Stand zu halten. Wird eine bereits vorhandene Ausbildung durch den Besuch des entsprechenden WK verlängert, werden alle tiefer eingestuften Ausbildungen ebenfalls verlängert.
Wenn Sie Ihre Fähigkeiten im Bereich Rettungsschwimmen zusätzlich erweitern möchten, können Sie den WK je nach Ausbildung auch durch den Besuch eines höher eingestuften Modules absolvieren.
Wie lange ist meine SLRG Ausbildung gültig?
Die Ausbildungen der SLRG sind unterschiedlich lange gültig. Wird während der Gültigkeitsdauer kein WK absolviert, bleiben die Ausbildungen vorerst sistiert bevor sie endgültig verfallen. Sistierte Ausbildungen können über den Besuch des passenden WK wieder aktiviert werden. Das folgende Dokument fasst die Gültigkeitsfristen der verschiedenen Ausbildungen zusammen:
Übersichtstabelle "Gültigkeiten der SLRG Ausbildungen"